Förderung & Vorteile
ELSATEC · Förderung & Vorteile
Moderne Technik. Gut geplant. Finanziell sinnvoll.
Wärmepumpe, Klimaanlage, Photovoltaik oder eine effizientere Heizungsregelung: Hier erfahren Sie, welche Zuschüsse und Steuervorteile für Ihr Vorhaben infrage kommen – und welche Schritte vor der Umsetzung wichtig sind.
Vorhaben besprechenSo läuft es abInformationsstand: 12. Oktober 2026 · Schwerpunkt: Modernisierung bestehender Gebäude in Deutschland.
Förderprogramme haben eigene Vorgaben zum Vorhabenbeginn. Klären Sie die passende Förderung, Vertragsbedingungen und Antragstellung, bevor Sie einen verbindlichen Auftrag erteilen oder Arbeiten beginnen.
Welche Vorteile passen zu Ihrem Projekt?
Wärmepumpen
Für förderfähige Heizungsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden nennt die KfW aktuell 30 % Grundförderung. Mit persönlichen Boni sind für berechtigte selbstnutzende Eigentümer insgesamt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich.
Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem von Selbstnutzung, Einkommen, bisheriger Heizung und den Kostenobergrenzen ab. Die Höchstförderung gilt nicht für jeden Haushalt. Für vermietete Gebäude, WEGs und Unternehmen gelten unterschiedliche Antragswege.
Ihr Vorteil: Zuschüsse können die Anfangsinvestition senken. Eine zum Gebäude passende Auslegung schafft die Grundlage für einen effizienten Betrieb.
Klimaanlagen mit Heizfunktion
Eine geeignete Split-Klimaanlage kann als Luft-Luft-Wärmepumpe zum Heizen eingesetzt werden. Erfüllen Gerät, Anlagenkonzept und Einbau die technischen Förderbedingungen, kann eine Heizungsförderung infrage kommen.
Eine Heizfunktion allein genügt nicht. Eine ausschließlich zur Kühlung eingebaute Komfort-Klimaanlage wird nicht automatisch über die Heizungsförderung bezuschusst. Die konkrete Kombination aus Außen- und Innengeräten muss geprüft werden.
Ihr Vorteil: Heizen und Kühlen mit einem System. Für Gewerbegebäude wird die passende Förderung für Klima- und Anlagentechnik gesondert geprüft.
Photovoltaik & Batteriespeicher
0 % Umsatzsteuer: Bei erfüllten Voraussetzungen gilt der Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation einer PV-Anlage einschließlich wesentlicher Komponenten und geeigneter Stromspeicher. Bei Anlagen bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister greift eine gesetzliche Vereinfachung. Auch größere Anlagen können an begünstigten Gebäuden erfasst sein.
Einkommensteuerbefreiung: Für seit 2025 angeschaffte, in Betrieb genommene oder erweiterte begünstigte Gebäudeanlagen gilt grundsätzlich die Grenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sowie insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft. Für ältere Anlagen sind die Übergangsregeln zu beachten.
Finanzierung: KfW 270 kann für PV und Speicher infrage kommen. Das ist ein rückzahlbarer Kredit, kein pauschaler Zuschuss; die Beantragung erfolgt über einen Finanzierungspartner.
Ihr Vorteil: Selbst erzeugten Strom für Haushalt und passende Verbraucher nutzen. Ein Speicher kann den Eigenverbrauch erhöhen.
Hydraulischer Abgleich & Heizungsoptimierung
Für förderfähige Effizienzmaßnahmen sind 15 % Grundförderung vorgesehen; ein zusätzlicher iSFP-Bonus kommt nur bei erfüllten aktuellen Bedingungen infrage. Mögliche Maßnahmen sind hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rohrdämmung und geeignete Regelungstechnik.
Zu prüfen sind insbesondere Gebäudegröße und Anlagenalter: Die Effizienzförderung ist auf Wohngebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten beziehungsweise begrenzte Nichtwohngebäudeflächen ausgerichtet. Der Wärmeerzeuger muss älter als zwei Jahre sein; bei fossilen Anlagen gilt zusätzlich eine Altersobergrenze.
Ihr Vorteil: Wärme bedarfsgerechter verteilen und unnötigen Pumpen- und Heizenergieverbrauch reduzieren.
Smart Home, Regelung & Lüftung
Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie bestimmte Lüftungsmaßnahmen können im Rahmen der BEG förderfähig sein. Entscheidend ist ein nachgewiesener energetischer Nutzen und die Einhaltung der technischen Anforderungen.
Eine reine Komfortfunktion wie eine allgemeine Licht- oder Sprachsteuerung begründet allein keinen Förderanspruch. Für eine BAFA-Förderung als Anlagentechnik ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Mehr zur smarten Elektrosanierung.
Ihr Vorteil: Heizung, Lüftung und Energieverbrauch besser auf den tatsächlichen Bedarf abstimmen.
Wallboxen, Sanitär & Innenausbau
Für Ladeinfrastruktur und weitere Modernisierungen prüfen wir den konkreten Zweck des Vorhabens. Förderangebote können sich nach Standort, Gebäude, Antragsteller und Programmlaufzeit unterscheiden.
Ein gewöhnlicher Badumbau, eine Elektroinstallation oder Innenausbauarbeiten sind nicht automatisch energetische Fördermaßnahmen. Im privaten Haushalt kann jedoch der Handwerker-Steuervorteil infrage kommen. Bei barrierearmen Umbauten sind gegebenenfalls gesonderte Programme zu prüfen.
Ihr Vorteil: Technik und Modernisierung gemeinsam planen und passende Möglichkeiten frühzeitig erkennen – ohne einen Zuschuss vorauszusetzen.
Smarte Elektrosanierung: Energie messen und steuern
Eine Elektrosanierung kann mehr leisten als neue Leitungen und Steckdosen. Mit einem abgestimmten System lassen sich Verbräuche sichtbar machen und Heizung, Beleuchtung oder Beschattung bedarfsgerecht regeln. Förderfähig ist das passende Gesamtkonzept – nicht automatisch jedes als „smart“ bezeichnete Produkt.
Für „Efficiency Smart Home“ im Bestandswohngebäude ist ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend. Ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten ist nur bei erfüllten aktuellen Zusatzbedingungen möglich; insbesondere sind die seit Juli 2026 geltenden Investitionsvorgaben zu prüfen. Deshalb nennen wir keine pauschale 20-%-Förderung für jedes kleine Smart-Home-Projekt.
Diese Maßnahmen kommen im passenden Konzept infrage
| Maßnahme | Beispiele |
|---|---|
| Heizungs- und Raumregelung | Elektronische Raum- und Heizkörperthermostate, Fensterkontakte und bedarfsgerechte Regelung. |
| Verbrauchsmessung | Messsysteme und Nutzeranzeigen für Strom, Wärme und Wasser sowie Auswertung von Energieflüssen. |
| Energiemanagement | EMS, erforderliche Systemtechnik und Einregulierung zur Senkung des Verbrauchs. |
| Licht, Beschattung und Antriebe | Präsenzsteuerung, baugebundene Jalousie- und Rollladensteuerungen sowie geeignete Bedienungssysteme im energetischen Konzept. |
| Notwendige Elektroarbeiten | Leerrohre, Daten- und Steuerleitungen sowie erforderliche Installation für Mess-, Steuer- und Smart-Metering-Technik. |
Grundlage: BEG-Infoblatt, Abschnitt 3.5. Ein kompletter Zählerschrank- oder Leitungstausch ist dadurch nicht pauschal gefördert; der Zusammenhang mit der konkreten förderfähigen Maßnahme muss nachgewiesen sein.
§ 35c auch für digitale Systeme
Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sind ausdrücklich erfasst. Die Energieverbräuche müssen mindestens je Wohneinheit gemessen und über eine Nutzeroberfläche dargestellt werden. Für netzdienliche Systeme gelten zusätzliche Anforderungen an die Smart-Meter-Gateway-Anbindung.
Die Voraussetzungen der energetischen Steuerermäßigung gelten auch hier: selbstgenutztes Eigentum, Gebäude älter als zehn Jahre, Fachunternehmerbescheinigung und keine unzulässige Doppelförderung. Unterhaltungstechnik wie Smartphone, Tablet, Computer oder Fernseher ist nicht begünstigt.
Sanierung, Sicherheit & Assistenz
KfW 261: Smarte Technik kann im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus berücksichtigt werden. Das ist ein Weg für eine umfassende energetische Sanierung, kein eigener Zuschuss für einen einzelnen Funkaktor.
KfW 159: Für bestimmte Smart-Home-, Assistenz- und Einbruchschutzmaßnahmen kann der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ infrage kommen, etwa bei geeigneter Türkommunikation, automatisierten Antrieben oder Unterstützungssystemen. Die technischen Programmbedingungen müssen erfüllt sein.
Beide Wege sind Kredite. Antragstellung und Finanzierung sind vor Vorhabenbeginn mit dem Finanzierungspartner abzustimmen.
So bereiten wir das Projekt vor: Einsparziel und Funktionen festlegen, passende Geräte und Schnittstellen planen, förderfähige Positionen im Angebot trennen und den nötigen Experten einbeziehen. Für BAFA-Anlagentechnik werden die technische Projektbeschreibung vor dem Antrag und der technische Projektnachweis nach Abschluss benötigt.
Aktuelle Zuschussbedingungen ↗ · BEG-Infoblatt: förderfähige Maßnahmen ↗
Steuervorteile für Modernisierungen
Handwerkerleistungen
Bei begünstigten Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt können 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, die Einkommensteuer mindern. Materialkosten zählen nicht dazu.
Voraussetzungen sind unter anderem eine Rechnung, eine Zahlung auf das Konto des ausführenden Unternehmens und ausreichende Einkommensteuer. Für dieselbe öffentlich geförderte Maßnahme mit steuerfreiem Zuschuss oder zinsverbilligtem Darlehen ist diese Ermäßigung ausgeschlossen.
Energetische Sanierung
Für bestimmte energetische Maßnahmen am selbstgenutzten eigenen Wohngebäude können 20 % der begünstigten Aufwendungen über drei Jahre steuerlich berücksichtigt werden – insgesamt höchstens 40.000 € je begünstigtem Objekt.
Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein. Fachunternehmerbescheinigung, technische Mindestanforderungen, Rechnung und unbare Zahlung sind erforderlich. Diese Alternative darf für dieselbe Maßnahme nicht mit § 35a oder einer begünstigten öffentlichen Förderung kombiniert werden.
Von der Idee zur Umsetzung
- Projekt besprechen. Gebäude, Eigentumsverhältnisse, vorhandene Technik und gewünschte Maßnahme aufnehmen.
- Möglichkeiten prüfen. Passendes Programm, Geräteanforderungen und Steueralternativen klären; bei Bedarf Energieberatung einbeziehen.
- Unterlagen vorbereiten. Angebot und technische Nachweise abstimmen. Bei der KfW-Heizungsförderung werden eine Bestätigung zum Antrag und ein Vertrag mit vorgeschriebener Förderbedingung benötigt.
- Antrag rechtzeitig stellen. Für private Eigentümer erfolgt der KfW-Antrag grundsätzlich selbst im Portal. Beginn und Fristen richten sich nach dem jeweiligen Programm; die Ausführung wird nach der Förderzusage abgestimmt.
- Fachgerecht installieren. Anlage einbauen, einstellen und dokumentieren.
- Nachweise einreichen. Rechnungen und erforderliche Abschlussbestätigungen einreichen; über die Auszahlung entscheidet der Fördergeber. Steuerliche Ermäßigungen werden über die Steuererklärung geltend gemacht.
Häufige Fragen
Wird jede Wärmepumpe oder Klimaanlage gefördert?
Nein. Gerätekombination, technische Anforderungen, Gebäude und Verwendungszweck müssen zum Programm passen. Die Prüfung erfolgt vor der Bestellung.
Kann ich Zuschuss und Steuerermäßigung zusammen nutzen?
Für dieselbe Maßnahme ist eine Kombination mit § 35a oder § 35c häufig ausgeschlossen. Unterschiedliche Maßnahmen müssen eindeutig getrennt sein; die steuerliche Einordnung klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Ist eine PV-Anlage komplett steuerfrei?
Der Nullsteuersatz beim Kauf und die Einkommensteuerbefreiung für den Betrieb sind unterschiedliche Regelungen mit eigenen Voraussetzungen. Daraus folgt keine pauschale Befreiung von sämtlichen Steuern und Pflichten.
Welche Angaben sind für das erste Gespräch hilfreich?
Adresse und Baujahr, Eigentümer beziehungsweise WEG, Zahl der Wohneinheiten, bisherige Heizung mit Alter, gewünschte Maßnahme sowie vorhandene Angebote oder ein Sanierungsfahrplan. Steuerbescheide oder andere sensible Unterlagen bitte erst nach Abstimmung übermitteln.
Welcher Weg passt zu Ihrem Vorhaben?
Besprechen Sie Ihr Projekt mit ELSATEC. Wir klären die technische Umsetzung und stimmen ab, welche Unterlagen und weiteren Ansprechpartner benötigt werden.
Projekt anfragen02336 807 1995Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Förder- oder Steuerprüfung. Maßgeblich sind die zum Antrag geltenden Richtlinien, die Förderzusage und die persönlichen Voraussetzungen. Programme, Fördersätze und verfügbare Mittel können sich ändern. Die verlinkten offiziellen Stellen und Programminformationen bieten die jeweils aktuellen Details.